Neue Unternehmer oder Unternehmen, die sich am Markt etablieren oder sogar dessen Gipfel erklimmen wollen, müssen sich nicht nur strikten Regeln unterwerfen, sondern diese – zumindest im Hinblick auf ihr Angebot und die Öffentlichkeitsarbeit – auch hin und wieder brechen. Egal welches Produkt oder welche Dienstleistung man anbieten möchte, man kann immer etwas anders oder zumindest besser machen als all die anderen. Zudem muss man, wenn es beispielsweise um die Buchführung und Steuern geht, alles zumindest gut machen; so wie es sein soll.
Tipp 1: Verkaufen Sie kein Produkt, verkaufen Sie…
… Spannung. Nein, Sie sollen keine Spannung verkaufen; wir wollen Sie hier einfach nur am Lesen halten. Hat es funktioniert? Wollen Sie immer noch wissen, wie der Satz aus der Zwischenüberschrift endet? Dann haben wir hier alles richtig gemacht. Der Satz bzw. Tipp lautet übrigens: „Verkaufen Sie kein Produkt, verkaufen Sie ein Gefühl“ (oder Neudeutsch: einen „Lifestyle“).
Kein neuer Hinweis, das ist klar, aber von vielen wird er sträflich missachtet. Haben Sie zum Beispiel einen neuen Rucksack mit vielen Taschen für spezielles Equipment im Angebot? Leiern Sie in der Werbung nicht nur die Verstaumöglichkeiten herunter! Zeigen Sie, was aktive Menschen mit dem Rucksack anfangen können. Oder kurz: „Don’t tell me – show me!“
Tipp 2: Kunden und Partner müssen den USP erkennen
Der erste Tipp gilt übrigens auch für Dienstleistungen. Diese sowie Güter haben überdies meist einen USP oder Unique Selling Proposition. Auf Deutsch: das, was Sie anbieten, hat ein einzigartiges Merkmal, das dem Kunden oder Ihren Geschäftspartnern klar werden muss. Warum soll sich Ihr Angebot sonst von der Masse abheben?
Wenn es ein neues Produkt ist, das noch nie dagewesen ist, dann haben Sie im Grunde schon automatisch gewonnen; aber ist es ein Rucksack, dann muss es schon ein ziemlich innovativer Rucksack sein! Und auch hier gilt in der Vermarktung: zeigen Sie, wie das Leben der Kunden durch das Produkt, durch den USP besser wird.
Zusatztipp: Falls Sie mit Ihrem Angebot einem bestimmten Problem begegnen wollen, dann sollten Sie vorab vermittels einer Marktforschung feststellen, ob es das Problem auch wirklich gibt oder ob es erst durch Ihr Produkt erkannt werden könnte. Ist letzteres der Fall, dann haben Sie später mehr Aufwand bei der Vermarktung zu befürchten. Ist das Problem bei den potentiellen Kunden jedoch bekannt, ist die Gefahr gebannt…
Tipp 3: Den Gesellschaftsvertrag sicher gestalten
Neben allem Enthusiasmus, den das neue Produkt oder die neue Dienstleistung für Sie und Ihre potenziellen Kunden bringen mag: auch am anderen Ende des Marktes, also innerbetrieblich, muss alles stimmen, damit sich der gewünschte Erfolg einstellen kann. Ist also der (grobe) Aufbau der Firma bekannt, dann sollten einige Dinge für den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung bedacht werden:
- Gerade im Hinblick auf das super-tolle Angebot sollten Sie an ein Wettbewerbsverbot für sich und Ihre Mitgesellschafter sowie alle anderen Mitarbeiter denken – und dieses auch schwarz auf weiß festschreiben. Auch ein Abwerbeverbot kann viel Sinn ergeben, vor allem wenn die Konkurrenz schon mit finanziellen Argumenten Interesse angemeldet haben sollte.
- Für viele sind Gesetzestexte kompliziert und nicht leicht verständlich. Sich mit ihnen auseinanderzusetzen ist langwierig und hindert augenscheinlich den kreativen Prozess. Als Unternehmer muss aber auch der finanzielle Prozess im Vordergrund stehen. Daher sollten Sie sich mit 181 BGB auseinandersetzen. Kurze Erläuterung: Sie können als Berater Ihrer Firma als juristischer Person eine Rechnung schreiben („Verbindlichkeit“ im Gesetzestext), um Ihre Arbeitsleistung in finanzieller Sicht ausgezahlt zu bekommen.
- Profitieren Sie auch von der sogenannten Vesting-Klausel. Dank dieser wird das Engagement der Gründer für das Unternehmen gestärkt. Zudem werden die Anteile nach Aufwand aufgeteilt, sodass ein sich nicht-einbringender Gründer – vor allem nicht während der Sperrfrist bzw. Vesting-Periode – nicht vorzeitig ausklinken und damit das Unternehmen gefährden kann.
Tipp 4: Unternehmenskapital und Art
Im Falle einer UG sind in jedem Jahr Rücklagen zu schaffen, die mindestens ein Viertel des letzten Jahresüberschusses betragen. Der Sinn hinter diesem Vorgang, der auch Thesaurierung genannt wird: Mögliche Jahresfehlbeträge werden mit diesen Rücklagen abgedeckt und auch der Schutz der Gläubiger ist gegeben. Von der Regelung sind Sie übrigens dann befreit, wenn das Stammkapital 25.000 Euro beträgt. An diesem Punkt kann aus der UG zudem eine GmbH gemacht werden.
Tipp 5: Etwas mehr ausgeben, um noch mehr zu sparen
Diesen Tipp hätten wir auch als logischen und für alle verständlichen Einzeiler platzieren können: Suchen Sie sich einen Steuerexperten. Wenn Sie keine entsprechende Stelle in Ihrem Unternehmen schaffen können oder wollen, dann sollten Sie zumindest für die zu erledigenden Steuererklärungen einen Steuerberater heranziehen. Zwar bringen beide Methoden Kosten mit sich, allerdings sorgen sie am Ende auch dafür, dass viel mehr „abgesetzt“ werden kann.
Fazit zu diesem Thema
Sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch finanziell gilt es in einem jungen Unternehmen viel zu beachten. Wir haben die Themen nur mit ein paar Beispielen angerissen, hoffen aber, dass Sie dadurch einen thematischen Anstoß für Ihr Unternehmen erhalten konnten. Auch die Marketing-Hinweise im Hinblick auf Ihr Angebot und dessen Vermarktung waren natürlich nicht allumfassend. Dennoch sollten sie ein guter Einstieg sein, um den Blick auf den Markt und die eigene Idee zu schärfen.
Viel Erfolg mit Ihrer Unternehmung!